Leistungen                                                                  Update:

 

 

Der IGR-NRW ist seit Mitte 1984 im Bereich des Lokalfunks tätig: Zuerst beratend beim ersten Gesetzgebungsverfahren. Dann beim Aufbau der LfR-NRW, über 15 Jahre lang in der Rundfunkkommission. Der IGR war maßgeblich an der Initierung vieler Bürgerfunk-Radiovereine beteiligt. Ebenso gehört der IGR und sein damaliger Vorsitzender zu den Gründungsmitgliedern des "Verbandes Lokaler Rundfunk". Immer wieder wurden mit unserem Sachverstand die jeweiligen Gesetzgebungsänderungsverfahren im Bereich Lokalfunk und speziell Bürgerfunk konstruktiv, kritisch begleitet.

 

Die Kernaufgaben des IGR sind: 

- Durchführung von Seminaren und Tagungen

- Referentenservice

- Verleih Reportage-Sets für Seminararbeit

- Verleih Notebooks mit eLearningsystemen und digitalem Schnittprogramm (easyCUT)

- Beratung bei Fragen + Problemen des Bürgerfunks 

- Vermittlung von Fachleuten zwecks Rechtsberatung, Medienkompetenzvermittlung 

- Lobbyarbeit

- Information über das Thema Bürgerfunkt

 

Die Leistungen sind für Mitglieder im Regelfall kostenlos, Ausnahmen bilden Fremdleistungen.

Vereinsfremde Dritte entrichten Gebühren entsprechend der IGR-Gebührenordnung bzw. die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.